Ab 31. Januar 2019 wird das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online zur Verfügung stehen. Alle Betreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Das Verzeichnis löst das Anlagenregister und Photovoltaik-Meldeportal ab.
Rund zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen, müssen nun von ihren Betreibern in das Verzeichnis eingetragen werden. Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung gebündelt in einer Datenbank bereit. Ursprünglich sollte das Register bereits 2017 online gehen.
Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, zum Beispiel Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.
Im Marktstammdatenregister müssen sämtliche Bestandsanlagen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Das Register soll ein lückenloses Bild der deutschen Strom- und Gasversorgung enthalten. Das Register wird mit einem Datenbestand von migrierten Bestandsanlagen befüllt sein, eine Zuordnung dieser Anlagen zu ihren Betreibern kann aber aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen werden.
Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!
Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals, also ab dem 31.1.2019. Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.
Das Marktstammdatenregister ist öffentlich zugänglich. Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt beispielsweise für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 Kilowatt Leistung. Die Ausgestaltung des Registers ist in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. Die Verordnung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und im November 2018 novelliert worden.
Wichtige Daten der Anlagen und der Anlagenbetreiber unterliegen der Prüfung durch den Anschlussnetzbetreiber. Er gleicht die Daten des Marktstammdatenregisters mit seinen eigenen Daten ab. Wenn nötig, meldet er Daten als fehlerhaft und teilt die nach seiner Kenntnis korrekten Daten mit.
Die Bundesnetzagentur prüft und plausibilisiert die eingetragenen Daten. Duplikate und offensichtliche Fehler können schnell behoben werden. Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Bundesnetzagentur und alle Nutzer des Registers wirken daran mit, dass im Marktstammdatenregister zutreffende Daten eingetragen sind.
Unter www.marktstammdatenregister.de kann das Register aufgerufen und genutzt werden. Für Fragen steht eine Hotline der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333 und über das Webportal ein Kontaktformular für schriftliche Anfragen zur Verfügung. Ein umfangreiches FAQ auf der Webseite der Bundesnetzagentur gibt Antworten zu konkreten Fragen. (PF)
Hier ein paar der wichtigsten Fragen rund um das Thema Photovoltaik.
Bei der Entscheidung für eine Photovoltaikanlage wird dem Betreiber durch das EEG (erneuerbare Energiegesetz) garantiert, dass die öffentlichen Energiebetreiber 20 Jahre verpflichtet sind, den eigens produzierten Strom zu einem festen Kostensatz abzunehmen. Für Januar 2019 beträgt dieser Satz 11,87 Cent bis 10 kWp installierte Leistung. Über diese 10 kWp verringern sich diese Kostensätze. Siehe link:
EEG-Registerdaten und -FördersätzeSeit 2009 gibt es die Möglichkeit den erzeugten Strom selbst zu nutzen. Dies garantiert eine gewisse Unabhängigkeit von öffentlichen Anbietern und folglich Kosteneinsparungen, da jede eigens produzierte und genutzte kWh nicht mehr gekauft werden muss. Derzeit greift man auf den öffentlichen Anbieter zurück, wenn die Anlage nicht oder nicht ausreichend produzieren kann, weil sie keine Energie durch die Sonne bekommt (nachts, wetterbedingte Einschränkungen...). Die Entwicklung geht dahin Zwischenspeicherlösungen anzubieten, in Form von Batteriesystemen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Ob für sie eine Speicherlösung in Frage kommt, kann durch ein persönliches Gespräch geklärt werden.
(Bleibatterien werden nicht mehr verwendet) Lebensdauer von Lithium-Ionen-Akkus: Sehr geringe Abnutzung im Vergleich zu Blei-Säure-Akkus bei Lade- und Entladezyklen70% bis 100% nutzbare Kapazität, abhängig von der gewählten Technologie, 5.000 bis 7.000 Voll-Ladezyklen, ebenfalls abhängig von der Technologie. Ein Voll-Ladezyklus bedeutet, dass ein voll aufgeladener Akku vollständig bis zur maximal zulässigen Entladetiefe entladen wird. Bei einem Akkusystem für eine PV-Anlage kann man bei einem Durchschnittshaushalt von 200 Voll-Ladezyklen im Jahr ausgehen. Lithium-Ionen Akkus sollten die 20 Jahre Lebensdauer einer Photovoltaikanlage überstehen. Teilweise werden bereits Aussagen von 25 und sogar 30 Jahren gemacht.
Wattpeak drückt die Spitzenleistung eines Solarmoduls aus. Dies wird unter standardisierten Bedingungen vermessen.
Beispiel: 1 Modul mit einer ausgeschriebenen Leistung von 300 Watt, bei 25 Grad Modultemperatur und 1000 Watt senkrechtem Lichteinfall auf den m² erbringt im Labor eine Ausgangsleistung von 300 Watt
Unter realen Bedingungen kann sich die Leistung des Moduls verringern, u.a. durch:
Grundsätzlich gewähren die Hersteller eine Garantiezeit von bis zu 30 Jahren. Insgesamt wird die Lebensdauer mit über 30 Jahren angegeben.Dies gilt sowohl für CIS - Module wie auch für Silizium - Module. Auch wetterbedingte Einflüsse, wie Sturm oder Hagel haben in der Regel keinen Einfluss auf die Lebensdauer.
Nein. Es gibt inzwischen viele Hersteller, welche einem Verbund angehören (PV Cycle), der die Module kostenfrei wieder zurück nimmt und verwertet.Begründet ist dies in den kostbaren Rohstoffen, welche in einem Modul verarbeitet werden und durch die Hersteller wieder aufgearbeitet werden können.
Die Energierücklaufzeit ist die Zeit, welche ein Modul benötigt, um die zur Herstellung benötigte Energie zurück zu gewinnen.In der Regel beträgt die Energierücklaufzeit, je nach Modultyp, 1 bis 2 Jahre.
Für 1 kWp benötigt man zwischen 5 und 7m² Fläche, je nach Wirkungsgrad des Moduls.1 kWp erzeugen, bei idealer Ausrichtung (Südausrichtung) und idealen Bedingungen (ohne Verschattungen...), 900-1000kWh im Jahr.
Insgesamt sind die jährlichen Kosten zur Instandhaltung gering und betragen zwischen 0,3 und 1,0% von der gesamten Investitionssumme der gestellten Anlage. Diese Kosten sind bereits in der Wirtschaftlichkeitsrechnung enthalten.
Sofern die Photovoltaikanlage auf dem privaten Besitz verbaut wird, ist der Eigentümer nicht mehr gesetzlich verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Die Umsatzsteuer der PV - Anlage kann als Sonderinvestition steuerlich angegeben werden und wird rückerstattet. Des Weiteren kann die PV - Anlage steuerlich abgeschrieben werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich die Anlage zu versichern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel im Rahmen der Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden und / oder gegen Vandalismus, Diebstahl und Ertragsausfälle bei einer speziellen Photovoltaikversicherung.